Gewährleistung / Garantie

1. Gewährleistung (Sachmängelhaftung)

Der Kunde hat einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren. Dies gilt für Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler.

Bei Fahrrädern davon ausgenommen sind die Verschleißteile. Der Erstbesitzer erhält zudem eine Herstellergarantie von 10 Jahren auf den Rahmen, beginnend mit dem Kaufdatum.

Die Gewährleistung bezieht sich auf alle Produkte in unserem Onlineshop und den Märkten. Sollte ein online gekauftes Produkt mangelfrei sein, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 030-210623732 oder per E-Mail unter vertrieb@airtracks.de

Ist das Produkt von einem Dritten (gebraucht) gekauft, gelten die zwischen Dir und dem Dritten vereinbarten Gewährleistungsregeln. Hatte der Dritte noch Ansprüche gegen den Händler, weil die 2-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen war, kann er diese Ansprüche an Dich abtreten.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, durch höhere Gewalt, durch funktionsbedingten Verschleiß oder durch Unfallschäden entstanden sind.

Seit Januar 2022 liegt die Beweispflicht in den ersten 12. Monaten ab Kauf beim Händler/Hersteller. Er gewährleistet, dass sein Produkt bei Vertragsabschluss mangelfrei ist. Ab dem 13. Monat gilt die sogenannte "Beweisumkehr". Nun liegt die Beweispflicht beim Verbraucher.
Vor der Änderung vom 01.01.2022 galt die Beweispflicht der Händler/Hersteller für sechs Monate. Ab dem 7. Monat galt dann die "Beweisumkehr".

2. Garantie

Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung geben wir bei dem Kauf von einem Fahrrad der Marke AIRTRACKS aktuell eine freiwillige Garantie

  • von 10 Jahren ab dem Kaufdatum auf den Rahmen. Hier gelten unsere Garantiebedingungen.
  • Bitte beachte auch evtl. vorhandene Herstellergarantien einzelner Komponenten. Falls eine solche Garantie vorliegen sollte, findest Du die notwendigen Unterlagen dazu bei den Fahrzeugdokumenten. 

Garantiebedingungen:

  • Alle Reklamationen sind beim Airtracks Fachhändler, bei dem das Fahrrad gekauft wurde, anzumelden.
  • Die freiwillige Herstellergarantie auf den Rahmen endet mit der Weiterveräußerung des Fahrrads, gilt daher nur für den Erstkäufer.
  • Die in der Bedienungsanleitung vorgeschriebenen Wartungsarbeiten müssen durchgeführt worden sein und nachgewiesen werden.
  • Das Fahrrad muss gemäß der Airtracks Original Betriebsanleitung verwendet werden. Dies ist nicht der Fall, wenn Veränderungen und Einbauten am Fahrrad vorgenommen werden, oder eine Überbeanspruchung, beispielsweise durch Überschreitung des zulässigen Höchstgewichts des Fahrrads, das auf dem Typschild des Fahrzeugs ausgewiesen ist, vorliegt.
  • Die Garantie ist weiter ausgeschlossen bei Einsatz des Fahrrads im gewerblichen Einsatz. 
  • Die Garantie gilt nicht beim Kauf von nicht komplett montierten Fahrrädern. 
  • Die Rahmengarantie umfasst den Rahmen des Rades.
    Die Rahmengarantie erstreckt sich ausschließlich auf den Rahmen des Fahrrads. Ein Garantiefall liegt vor, wenn der Rahmen aufgrund nachweislicher Material- oder Verarbeitungsmängel nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden kann. In diesem Fall stellt Airtracks nach eigener Wahl einen identischen oder einen gleichwertigen Ersatzrahmen zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Beibehaltung der ursprünglichen Farbe, Oberflächenbeschichtung oder Dekore besteht nicht.

Die Garantie gilt nur, sofern das vom Hersteller angegebene zulässige Gesamtgewicht des Fahrrads nicht überschritten wurde. Eine Überschreitung führt zum Erlöschen der Garantieansprüche.

Werden aufgrund technischer Weiterentwicklungen oder Modelländerungen bestimmte am ursprünglichen Rad verbaute Komponenten (ausgenommen Motor und Akku bei Pedelecs) nicht mehr mit dem Ersatzrahmen kompatibel, umfasst die Garantie weder die Kosten für die Neubeschaffung der entsprechenden Bauteile noch Kosten für Montage, Umbau oder Transport. Diese sind vom Kunden zu tragen.

Steht ein geeigneter Ersatzrahmen nicht mehr zur Verfügung, behält sich Airtracks vor, den Zeitwert des betroffenen Rades unter Berücksichtigung der bisherigen Laufleistung und des allgemeinen Zustands (Nutzungsabzug) gutzuschreiben. Die Höhe des Nutzungsabzugs wird nach einer internen Prüfung durch Airtracks festgelegt.

3. Verschleißteile am Fahrrad

Zu den typischen Verschleißteilen eines Fahrrads gehören alle Bauteile, die sich durch Nutzung, Reibung, Witterung oder Alterung regelmäßig abnutzen.

Antrieb

  • Fahrradkette
  • Kassette / Ritzel
  • Kettenblätter
  • Schaltröllchen
  • Schaltzüge und Außenhüllen

Bremsanlage

  • Bremsbeläge / Bremsklötze
  • Bremsscheiben
  • Bremszüge und Außenhüllen
  • Bremsflüssigkeit / Hydrauliköl

Reifen & Laufräder

  • Reifen
  • Schläuche
  • Felgenband
  • Tubeless-Dichtmilch
  • Speichen
  • Felgenflanken bei Felgenbremsen

Lager & bewegliche Teile

  • Innenlager
  • Steuersatzlager
  • Nabenlager
  • Pedallager

Kontaktpunkte

  • Griffe / Lenkerband
  • Sattel
  • Pedale

Wann sollten Verschleißteile geprüft werden?

Eine regelmäßige Kontrolle erhöht die Sicherheit und verlängert die Lebensdauer des Fahrrads. Besonders Kette, Bremsbeläge, Reifen und Lager sollten je nach Nutzung mehrmals pro Saison geprüft werden.

Typische Anzeichen für Verschleiß

  • quietschende oder schwache Bremsen
  • rutschende Kette
  • unpräzises Schalten
  • abgefahrenes Reifenprofil
  • Spiel im Lenker, Tretlager oder Laufrad
  • ungewöhnliche Geräusche beim Fahren